UCI-Regeln 2026: Lenkerbreiten, Felgenhöhen & Übersetzungen – sinnvoll oder fragwürdig?
- Jan Smekal
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- 12. Okt.
- 2 Min. Lesezeit
Ein heiß diskutiertes Thema im Jahr 2025 sind die neuen UCI-Regeln zu den Lenkerbreiten. Das Besondere daran: Es gibt diesmal keine wirklich geteilten Meinungen – nahezu alle Stimmen kritisieren die Änderungen in ähnlicher Weise.

Während frühere UCI-Vorgaben meist wenig Relevanz für Hobbyfahrer hatten (z. B. Sockenlängen) oder tatsächlich der Sicherheit dienten (z. B. Verbot, die Hände von den Bremsgriffen zu nehmen), wirken die neuen Regeln zu Lenkerbreiten, Felgenhöhen und Übersetzungsbeschränkungen eher unverständlich – um nicht zu sagen: praxisfern.
🔍 Wichtig zu wissen:
Die UCI-Regularien gelten ausschließlich für Rennen, die unter dem Dach der Union Cycliste Internationale (UCI) stattfinden.
✅ Verpflichtend bei:
allen internationalen UCI-Rennen (z. B. Tour de France, Giro d’Italia, Weltmeisterschaften, Weltcups)
allen nationalen Meisterschaften, die nach UCI-Reglement ausgetragen werden
allen Rennen, die im internationalen UCI-Kalender stehen (Straße, Bahn, Cyclocross, Gravel etc.)
⚠️ Nicht vorgeschrieben bei:
den meisten Jedermann- und Hobbyrennen (z. B. Radmarathons, Gran Fondos, Brevets)
Amateur- und Vereinsrennen, sofern der Veranstalter keine UCI-Konformität verlangt
Breitensport-Events wie RTFs oder „Rad am Ring (Jedermann)“
Gravel- oder Ultra-Distanz-Events außerhalb des UCI-Kalenders (z. B. Transcontinental Race, unsupported Races)
💭 Empfehlung:
Jeder Rennradfahrer sollte sich ab 2026 bewusst entscheiden, ob die UCI-Regeln für ihn überhaupt relevant sind. Wer keine UCI-Rennen fährt, schränkt sich mit diesen Vorgaben unnötig ein.
🚴♂️ Worum geht es konkret?
Felgenhöhe: Maximal 65 mm erlaubt
Übersetzung: Das 50-Zähne-Kettenblatt in Kombination mit dem 10-Zähne-Ritzel (z. B. bei SRAM) ist nicht mehr zulässig
Lenkerbreite: Der minimale Innenabstand zwischen den Bremsgriffen darf nicht kleiner als 28 cm sein
✋ Gute Nachrichten:
Der Protest der Radszene hat zumindest teilweise Wirkung gezeigt. Die Vorgaben für Lenker wurden gelockert. Damit ist selbst unser schmaler Cross Wing Aero-Lenker (40/33 cm) wieder UCI-legal – dank der neuen Anpassung:
Mindestbreite: 40 cm außen und 28cm innen
Maximaler Flare: 6,5 cm
Lediglich die Bremsgriffe müssen nahezu parallel zur Fahrtrichtung ausgerichtet sein (siehe Bilder). Mit einem 5 mm-Inbus lässt sich das schnell anpassen – ich selbst fahre weiterhin mit einer Innenbreite von 24 cm, weil es für mich ergonomisch einfach besser passt.

⚙️ Übersetzung & Laufräder:
Auch das Verbot des 50-Zähne Kettenblatts von SRAM halte ich für übertrieben. Ich brauche es nicht, um Sprints zu gewinnen – aber ich werde es sicher nicht austauschen, nur weil die UCI meint, das diene der Sicherheit der Profis. Für mich persönlich besteht dadurch kein Sicherheitsrisiko.
Bei der Felgenhöhe sollte die Beschränkung meiner Meinung nach nur für das Vorderrad gelten. Hinten spielt es für die Seitenwindstabilität kaum eine Rolle, ob man mit 50 mm, 60 mm oder 70 mm fährt.
🧭 Fazit:
Mein Anliegen ist einfach: Jeder sollte sein Rennrad so aufbauen und fahren können, wie es zu ihm passt – und sich nicht durch Regeln für Profisportler einschränken lassen.
Der Verzicht auf:
einen ergonomischen und aerodynamischen Lenker,
eine Übersetzung mit großer Bandbreite
oder ein steifes, aerodynamisches Hinterrad
macht für über 99 % aller Rennradfahrer weder Sinn noch Spaß.

Genießt jeden Kilometer auf eurem Rennrad!
Denn die meisten Menschen auf dieser Erde haben nicht das Privileg, diese Freiheit zu erleben.
Euer Lambda-Tuning-Team
Jan & Tina


















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